Beitragsordnung 2025 — Beitragserhöhung ab 1.1.2026
Beitragsordnung des DJK SV Altdorf gemäß § 11 der Satzung
- Nach § 11 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt:
- beitragsfrei (Schiedsrichter, Ehrenmitglieder)
- Erwachsene – über 18 Jahre 90,00 € — neu 108,00 €
- Kinder/Jugendliche – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 60,00 € — neu 72,00 €
- Familienbeitrag: 200,00 € — neu 240,00 €
Für Ehepaare, bei denen beide Mitglieder sind, besteht für das 2. und jedes weitere Kind Beitragsfreiheit, solange dieses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. - Schwerbehinderte und Studenten (auf Antrag, Ausweis unaufgefordert in der Geschäftsstelle vorlegen) 60,00 € — neu 72,00 €
- Alleinerziehende Elternteile mit mind. 1 Kind (bis 18 Jahre) (auf Antrag) 120,00 € — neu 144,00 €
- Passivbeitrag nur auf Antrag 50,00 € — neu 60,00 €
Die Aufnahmegebühr für jedes Neumitglied beträgt einheitlich 25,00 € und wird bei Anmeldung abgebucht. Bei unterjährigem Eintritt wird monatsgenau abgerechnet.
- Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt jährlich im Voraus. Mitgliedsbeiträge sind Bringschulden.
- Zur Erleichterung der Beitragsberechnung und der Mitgliederverwaltung arbeitet der Verein mit einer Datenverarbeitung.
- Der erste Beitragseinzug nach Eintritt erfolgt zum 1. des übernächsten Monats.
- Die jährliche Beitragsabbuchung erfolgt am 1. März jeden Jahres durch Bankeinzug.
- Bei erfolglosem Bankeinzug müssen die anfallenden Rücklastgebühren des Bankinstituts und eine Auslagenpauschale in Höhe von Euro 3,00 vom Beitragszahler zusätzlich gezahlt werden.
- Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich/schriftlich mitzuteilen!
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen kann ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.
- Wehrdienstleistende sowie Personen, die das freiwillige soziale Jahr ableisten, sind ein Jahr beitragsfrei.
- In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist schriftlich und nur zum 31.12. des jeweiligen Jahres möglich. Diese ist an die Geschäftsstelle des DJK SV Altdorf (Mail info@djkaltdorf.de) zu stellen. Rückerstattungen von Mitgliedsbeiträgen sind nicht möglich.
- In einigen Abteilungen werden Sonderbeiträge erhoben. Die Höhe und Zahlungsmodalitäten werden von den Abteilungen festgesetzt und müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.
- Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 1.6.2025 beschlossen und tritt zum 1.1.2026 in Kraft. Durch die vorstehende Beitragsordnung erlischt die bisher gültige Beitragsordnung.
Altdorf, den 1.2.2024 und 5.9.2025
Die Vorstandschaft