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Beitragsordnung PDF Drucken E-Mail

Beitragsordnung der DJK SV Altdorf gemäß § 11 der Satzung

  1. Nach § 11 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
  2. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt und zwar in folgenden Gruppen:

    0 beitragsfrei (Schiedsrichter, Ehrenmitglieder) -
    1 Erwachsene - männlich - über 18 Jahre € 40,--
    2 Erwachsene - weiblich - über 18 Jahre € 40,--
    3 Kinder und Jugendliche - männlich und weiblich -
    bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    € 35,--
    4 Familienbeitrag
    1. bei Ehepaaren, welche beide Mitglieder sind, besteht fĂĽr das 2. und jedes weitere Kind Beitragsfreiheit, solange dieses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    2. bei Alleinerziehenden mit mehr als 2 Kindern (bis 18 Jahre) beträgt der Beitrag maximal € 115,--
    € 115,--
    5 Die Aufnahmegebühr zum Hauptverein beträgt einheitlich € 13,--

  4. Zur Erleichterung der Beitragsberechnung und der Mitgliederverwaltung arbeitet der Verein mit einer Datenverarbeitung.
    1. Der Beitragseinzug erfolgt im 1. Quartal des Jahres durch Bankeinzug.
    2. Bei erfolglosem Bankeinzug müssen die anfallenden Rücklastschriftgebühren des Bankinstituts und eine Auslagenpauschale von € 3,-- vom Beitragszahler zusätzlich gezahlt werden.
  5. Bei Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen kann ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren
    eingeleitet werden.
  6. Wehrpflichtige und Zivildienstpflichtige sind ein Jahr beitragsfrei.
  7. In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
  8. In einigen Abteilungen werden Sonderbeiträge erhoben. Die Höhe und Zahlungsmodalitäten werden von den Abteilungen festgesetzt und müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.
  9. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.03.2001 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
Altdorf, 18.03.2001

Der Vorstand
 

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