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Beitragsordnung der DJK SV Altdorf gemäß § 11 der Satzung
- Nach § 11 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt und zwar in folgenden Gruppen:
| 0 |
beitragsfrei (Schiedsrichter, Ehrenmitglieder) |
- |
| 1 |
Erwachsene - männlich - über 18 Jahre |
€ 40,-- |
| 2 |
Erwachsene - weiblich - ĂĽber 18 Jahre |
€ 40,-- |
| 3 |
Kinder und Jugendliche - männlich und weiblich - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
€ 35,-- |
| 4 |
Familienbeitrag
- bei Ehepaaren, welche beide Mitglieder sind, besteht fĂĽr das 2. und jedes weitere Kind Beitragsfreiheit, solange dieses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- bei Alleinerziehenden mit mehr als 2 Kindern (bis 18 Jahre) beträgt der Beitrag maximal € 115,--
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€ 115,-- |
| 5 |
Die Aufnahmegebühr zum Hauptverein beträgt einheitlich |
€ 13,-- |
- Zur Erleichterung der Beitragsberechnung und der Mitgliederverwaltung arbeitet der Verein mit einer Datenverarbeitung.
- Der Beitragseinzug erfolgt im 1. Quartal des Jahres durch Bankeinzug.
- Bei erfolglosem Bankeinzug müssen die anfallenden Rücklastschriftgebühren des Bankinstituts und eine Auslagenpauschale von € 3,-- vom Beitragszahler zusätzlich gezahlt werden.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 6 Wochen kann ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren
eingeleitet werden.
- Wehrpflichtige und Zivildienstpflichtige sind ein Jahr beitragsfrei.
- In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.
- In einigen Abteilungen werden Sonderbeiträge erhoben. Die Höhe und Zahlungsmodalitäten werden von den Abteilungen festgesetzt und müssen vom geschäftsführenden Vorstand genehmigt werden.
- Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.03.2001 beschlossen und tritt sofort in Kraft.
Altdorf, 18.03.2001 Der Vorstand
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